HACCP dokumentieren

Die Eigenkontrolle nach EU-VO 852/2004 läuft in HACCP — statt auf dem Klemmbrett. Der Bereich ist auf Küchen-Tablets bedienbar (große Schaltflächen).

Kontrollpunkte anlegen

  1. Öffnen Sie HACCP und wechseln Sie auf den Reiter Verwaltung.

  2. Legen Sie einen Kontrollpunkt an — zum Beispiel „Kühlhaus 1", „Ausgabe Warmhaltung" oder eine Sichtkontrolle.

  3. Wählen Sie die Art: Temperatur (mit Grenzwerten) oder Prüfung (bestanden / nicht bestanden).

  4. Bei Temperaturen legen Sie den erlaubten Bereich fest. Werte außerhalb gelten automatisch als Abweichung.

Legen Sie nur an, was Sie wirklich regelmäßig prüfen. Eine kurze Liste, die vollständig geführt wird, ist beim Amt mehr wert als eine lange mit Lücken.

Messwerte erfassen

  1. Reiter Heute öffnen — dort stehen die heute fälligen Kontrollpunkte.

  2. Wert eintragen und speichern. Die Bewertung (i.O. / Warnung / Abweichung) entsteht automatisch aus den Grenzwerten.

  3. Bei einer Abweichung ist die Maßnahme ein Pflichtfeld: Was wurde getan? Ohne Maßnahme gilt der Vorgang als offen.

Abweichungen nachtragen

Messgeräte mit Anbindung melden Werte selbstständig — Abweichungen daraus erscheinen oben als offene Geräte-Abweichungen. Über „Maßnahme nachtragen" ergänzen Sie die Begründung. Der ursprüngliche Messwert wird dabei nicht geändert; es entsteht ein verknüpfter Folgeeintrag. Das ist gewollt: Ein nachträglich veränderter Messwert wäre kein Nachweis mehr.

Nachweis fürs Veterinäramt exportieren

  1. Reiter Verlauf öffnen und den Zeitraum wählen.

  2. PDF für die Vorlage beim Amt oder CSV zur Weiterverarbeitung.

Der Export enthält alle Messwerte des Zeitraums inklusive Bewertung, dokumentierter Maßnahmen und erfassender Person. Jeder Export wird protokolliert.

HACCP ist in jedem Tarif enthalten — die Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und steht deshalb nicht hinter einem Aufpreis.